17.02.2025 - 13 Entscheidung über die Angebotsstrukturen der Ki...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz informiert darüber, dass die Drucksache B/17/6270 im Jugendhilfeausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion, zustimmend vorberaten worden ist.

Es folgen Wortbeiträge von Stadtv. Girrullis, Frau Stadtv. Marx und Stadtv. Real, bevor Beig. Schmidt durch seine Erläuterung die Aussage seiner Vorredner unterstützt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion – folgende Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  1. Die in der Anlage 2 und 3 aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2025/26 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

  1. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2025/26 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarten Platzausweitungen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen, wie in den vergangenen KJ auch, den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen. Der Aufwand an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 189.874,- EUR p.a., die bei der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt wurden.

 

  1. Insgesamt 286 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen für das Kindergartenjahr (KJ) 2025/26 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) im Zuschussantrag zum 15.03. beim LVR anzumelden.

 

  1. Bis zum Termin der tatsächlichen Anmeldung der Plätze beim LVR am 15.03.2025 kann es noch zu Veränderungen des Gesamtergebnisses kommen, wenn Umsetzungshemmnisse bekannt werden oder kurzfristig noch zusätzliche Platzangebote geschaffen werden müssen. Dies kann vereinzelt der Fall sein, wenn Kinder beispielsweise vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder ein Anspruch auf einen inklusiven Betreuungsplatz festgestellt wird. Die Verwaltung wird ausdrücklich ermächtigt diese bei der Mittelbeantragung beim LVR zu berücksichtigen.

 

  1. Die Beschlüsse vom 17.02.2020 (Drucksache B/16/5423-01) und 26.04.2023 (Drucksache B/17/3341-01) zur plusKITA-Förderung gemäß § 44 und § 45 KiBiz werden für das KJ 2025/26 fortgesetzt. Hierin wurden die Kriterien zur Verteilung der Landeszuschüsse und die Weiterleitung der Landesmittel an die Träger festgelegt.
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Anlagen zur Vorlage