11.02.2025 - 2 Vorstellung Fachzentrum Autismus Lebenshilfe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Beirat für Menschen mit Behinderung
- Datum:
- Di., 11.02.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Der Stadtverordnete und Vorsitzende Herr Bennewa verliest den Tagesordnungspunkt und erteilt Frau Tanja Gierden, Fachzentrum Autismus, das Wort.
Anhand einer Präsentation stellt Frau Gierden sich und die Arbeit des Autismuszentrums der Lebenshilfe vor. Die Präsentation ist in Allris hinterlegt.
Herr Bennewa gibt Raum für Fragen und erteilt Frau Willing-Spielmann das Wort.
Die Stadtverordnete, Frau Willing-Spielmann, bedankt sich für den Vortrag. Sie erkundigt sich nach der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wie viele betroffene Personen betreut werden. Ebenso fragt sie nach der Verweildauer der Klientinnen und Klienten.
Frau Gierden berichtet, dass 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt 55 Familien betreuen. Der Bedarf ist deutlich höher. Eine Zeitangabe ist schwierig, da es sich beim Autismus um eine lebenslange Persönlichkeitsstörung/Beeinträchtigung handelt. Es gibt ruhigere und akutere Phasen für die Personen. Eine Laufzeitdauer gibt es nicht. Allerdings gibt es Rahmenbedingungen. Diese hängen auch mit der Kostenübernahme durch die Leistungsträger zusammen. Ziele werden gemeinsam mit den Klienten oder den Eltern erarbeitet. Die Zielsetzung kann sich im Laufe der Zeit ändern. Daraus ergibt sich eine längerfristige Arbeit mit den Klientinnen und Klienten. Auch nach der ursprünglichen Zielerreichung kann eine Betreuung aus einem Sicherheitsaspekt für die Klientin oder den Klienten nötig sein. Es ist eine Begleitung im Leben, die auf längere Zeit und regelmäßig ausgerichtet ist. Frau Gierden berichtet von einem Klienten, der sich als Ziele die Wahrnehmung einer Praktikumsstelle und das Fußballspielen im Verein vorgenommen hat. Zur Erreichung dieser Ziele wurde viel und länger mit ihm gearbeitet, zum Beispiel mit Rollenspielen. Inzwischen spielt der Klient Fußball und hat auch eine Praktikumsstelle. Allerdings bewegt sich beides in einem geschützten Bereich für den Klienten. Damit ist die Betreuung nicht zwangsläufig beendet, da sich auch noch andere Ziele, wie Freundschafts- oder Partnerschaftswünsche ergeben können.
Frau Heitmann, Stadtverordnete, erkundigt sich bei Frau Gierden, ob es auch Autistinnen und Autisten gibt, die man nicht erreicht?
Dazu erklärt Frau Gierden, dass es diese Fälle durchaus gibt. Es sind Fälle, bei denen die Autismusproblematik durch eine psychische Erkrankung überlagert ist. Vorrangig ist zunächst die Bearbeitung der vorrangigen psychischen Störung. Man versucht Übergänge zu finden, zum Beispiel in Form eines Klinikaufenthalts. Man benötigt sehr viel Geduld. Manchmal ist die Arbeit mit den Klientinnen und Klienten nur über die Eltern oder die Familie möglich. Die Entwicklung eines Vertrauensverhältnisses dauert unterschiedlich lange.
Die Stadtverordnete, Frau Heitmann, führt aus, dass es bis zur Betreuung im Fachzentrum ein weiter und langer Weg ist. Da das Fachzentrum keine Diagnostik vornimmt, erkundigt sich Frau Heitmann, ob es andere Möglichkeiten gibt.
Dazu erklärt Frau Gierden, dass dies sehr schwierig ist. Für die Leistung wird eine fachärztliche Diagnose benötigt. Eine Verdachtsdiagnose ist ausreichend, aber auch die muss gestellt werden. Dafür benötigt man Fachkenntnisse und eine seriöse Expertise.
Frau Heitmann, Stadtverordnete, fragt nach der Wartezeit von der Diagnostik bis zur Betreuung im Fachzentrum.
Auch diese Frage ist schwierig zu beantworten. In der Regel beträgt die Wartezeit 1 Jahr. Hinzu kommt, dass die Diagnostik auch eine Zeit (einige Monate) in Anspruch nimmt. Dies ist eine Belastung für die Familien, so Frau Gierden.
Herr Stelzer bedankt sich für den Vortrag und bei der Lebenshilfe, dass sie den Weg gegangen ist, eine autismusspezifische Fachförderung anzubieten. So ist eine sozialtherapeutische Lücke gefüllt worden. Er fragt nach, welche Kostenträger zuständig sind.
Für Kinder im Vorschulalter, so erklärt Frau Gierden, ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR), Dezernat 4 zuständig. Eine Verdachtsdiagnose ist ausreichend für eine Kostenübernahme.
Im Schulalter bis zum Schulaustritt ist bei der Diagnostik schon zu unterscheiden. Bei einer reinen Autismusdiagnose ist bis zum 27. Lebensjahr das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig. Kommen Zusatzerkrankungen dazu, ergibt sich die Zuständigkeit des Fachbereichs 3-2-20/Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe ist zuständig bis zur Beendigung der Schullaufbahn.
Der LVR, Dezernat 7, ist dann wieder für die Erwachsenen zuständig.
Herr Stelzer führt aus, dass unter anderem Verlustereignisse für die Betroffenen sehr schwierig sind. Gibt es Möglichkeiten der Krisenintervention? Vor allem vor dem Hintergrund, dass es schwierig ist einen psychotherapeutischen Platz zu bekommen.
Frau Gierden erläutert, dass diese Situationen sehr schwierig sind. Auch das ist Teil der Arbeit. Die Platzanzahl ist gering bei gravierenden Einschnitten.
Der Vorsitzende, Herr Bennewa, bedank sich bei Frau Gierden und leitet zum nächsten Tagesordnungspunkt über.
