10.02.2025 - 3.1 Zeche Sterkrade - weiteres Vorgehen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Beig. Dr. Palotz teilt mit, dass gemeinsam mit den beiden Flächeneigentümern, der RAG Montan Immobilien GmbH und der Thelen-Gruppe zum Jahresende 2023 ein Leitbild für das ehemalige Zechengelände entwickelt wurde. Dieses Leitbild und insbesondere der dabei zugrunde gelegte erste Entwurf einer Rahmenplanung wurde im Jahr 2024 in einem intensiven Bürgerbeteiligungsverfahren mit der Öffentlichkeit diskutiert.

Das freiwillige Bürgerbeteiligungsverfahren begann mit einer Auftaktveranstaltung im August 2024 und umfasste in den Monaten September bis November 2024 verschiedene Themenabende. Beteiligt wurde zudem das Jugendparlament. Insgesamt wurde deutlich, dass Bürgerinnen und Bürger einen höheren Anteil an Grün- und Freiflächen erwarteten, als er im Leitbildplan vorgesehen war. Mit der nun vorliegenden Rahmenplanung wird dieser Erwartung entsprochen. Die bebaubaren Flächen werden von 62 % (Leitbild) auf 46% (aktuelle Rahmenplanung) reduziert. Entsprechend wird der Grün- und Freiflächen-Anteil von 20% (Leitbild) auf 36% (aktuelle Rahmenplanung) fast verdoppelt. Nachdem die Flächeneigentümer ihre Zustimmung zu den Anpassungen erklärt haben, wurde die überarbeitete Rahmenplanung am 04.02.25 zum Abschluss des Bürgerbeteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine politische Befassung mit der Rahmenplanung soll zum Ziel haben, über einen B-Plan-Aufstellungsbeschluss den formellen Einstieg in ein Bauleitplan-Verfahren zu finden. Dies ist für den nächsten Beratungsgang vorgesehen.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.