05.02.2025 - 3.1 Belegung von zweckgebundenen U3-Plätzen mit Ü3-...

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Beratung

 

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Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss fasst ohne Wortmeldung mit großer Mehrheit – gegen die Stimme von Frau Mumm – folgenden Beschluss:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass Plätze, die einer Zweckbindung im Rahmen der U3 – Investitionsprogramme unterliegen, im Kindergartenjahr 2025/26 in begründeten Einzelfällen gem. § 55 Abs. 2 KiBiz durch die örtliche Jugendhilfeplanung auch mit Ü-3 Kindern belegt werden können.