20.06.2024 - 5.1 Änderungsantrag der FDP im Rat gem. §4 der Gesc...

Reduzieren

Beratung

Herr Müller-Böhm begründet den eingebrachten Änderungsantrag der FDP. Der Mobilitätsbereich im integrierten Stadtentwicklungskonzept vernachlässigt die Interessen des motorisierten Individualverkehrs. Zum Beispiel ist eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung auf überörtlichen Straßen nicht tragbar.

 

Herr Osmann führt das Unverständnis gegen das integrierte Stadtentwicklungskonzept auf unglückliche Formulierungen im Text zurück.

Herr Real ist entsetzt über den Änderungsantrag der FDP. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept baut auf zuvor getroffene Beschlüsse im Rat der Stadt Oberhausen auf.

Herr Dobnik positioniert sich gegen eine Stärkung des MIV und für eine Flächenumverteilung im Straßenverkehr hin zum Umweltverbund

Herr Müller-Böhm entgegnet, für ihn sei das integrierte Stadtentwicklungskonzept nicht in Verbindung zu den im Rat geschlossenen Leitzielen zu setzen.

Herr Osmann unterstützt die Aussage der FDP.

Reduzieren

Beschluss

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss lehnt die Drucksache gegen die Stimmen der FDP mehrheitlich ab.

 

  • Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt den aktuellen Sachstand des Stadtentwicklungsprozesses sowie das geplante weitere Vorgehen zur Kenntnis.
     
  • Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den Baustein „Vision, Leitziele und Schwerpunkte der Stadtentwicklung“ im Sinne des § 1 Abs (6) Nr. 11 BauGB mit Ausnahme des Themenfeldes "Mobilität" (S. 22-26).
  • Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung der Bausteine des Stadtentwicklungsprozesses.
     
  • Der Rat der Stadt Oberhausen mandatiert das „Themenjahrs Wohnen 2024/25“ und beauftragt den Bereich 4-5 mit der Durchführung.
     
  • Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der kompletten Überarbeitung des Themenfeldes "Mobilität" (S. 22-26) unter Berücksichtigung folgender Zielsetzungen:
     
    • Das Hauptstraßennetz ohne überörtlichen Verkehr wird nicht zurück- bzw. umgebaut.
    • Nach Möglichkeit werden keine künstlichen Geschwindigkeitsreduzierungen vorgenommen.
    • Die Parkraum-Kapazitäten werden erhalten bzw. bei Bedarf ausgebaut.
    • Die Sicherung und Stärkung jeglichen Individualverkehrs wird gewährleistet.
Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000063&TOLFDNR=1003604&selfaction=print