20.06.2024 - 17.4 Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen und der...

Reduzieren

Beratung

Herr Real spricht sich für die Forderung aus, öffentlich geförderten Wohnungsraum in das integrierte Handlungskonzept aufzunehmen.

 

Herr Osmann plädiert gegen Festsetzungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Herr Müller-Böhm entzieht dem Änderungsantrag seine Zustimmung. Das Bauen würde durch Festsetzungen nicht attraktiver werden. Momentan befindet sich die Bautätigkeit in Oberhausen auf einem niedrigen Niveau.

Frau Hansen spricht sich für den öffentlich geförderten Wohnungsbau um Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen und geringem Einkommen eine Wohnungsperspektive zu bieten.

Herr Osmann führt an, dass nach aktuellen Studien in Oberhausen ausreichend günstiger Wohnungsraum zur Verfügung steht. Aufgrund der Abwesenheit der Fraktion Die Grünen bitten Herr Osmann den Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen ohne Votum vor zu beraten.

 

Reduzieren

Beschluss

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss berät die Drucksache ohne Votum vor.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einführung einer Quotenregelung für öffentlich geförderten Wohnraum zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist eine Mindestquote von 25 Prozent ab acht Wohneinheiten festzuschreiben. Die Quote kann steigen, wenn die Zahl der Wohneinheiten steigt. Sie sollte allerdings auf 35 Prozent begrenzt sein. Ziel ist eine soziale Durchmischung, um das Fundament für lebenswerte Quartiere zu legen.

Das Konzept soll ab 2025 gelten. Rechtswirksame Auswirkung ist mit Bauantrag ab 2026 gegeben. Damit haben Bauherren ausreichend Zeit der Vorbereitung/Kalkulation.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000063&TOLFDNR=1003437&selfaction=print