20.06.2024 - 11 Zufahrtsregelung auf der Marktstraße in Alt-Obe...

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Beratung

Herr Osmann bedankt sich bei der Verwaltung für die Anfertigung der Vorlage.

 

Herr Scherer merkt an, dass die derzeit temporären Maßnahmen mittelfristig in dauerhafte Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Für die Goebenstraße werden aufgrund der Verkehrssicherheit und Geschwindigkeitsreduzierungen Berliner Kissen vorgeschlagen.

Herr Palotz weist auf die Umsetzung von Pylonen im Laufe des aktuellen Jahres hin. Die Poller werden bis zur Umgestaltung der Marktstraße bleiben.

Frau Mauksch gibt an die Prüfung der Berliner Kissen in der Goebenstraße anzugehen.

Herr Müller-Böhm kritisiert die nicht gelungene Umsetzung und die hohen Kosten der temporären Maßnahmen für den städtischen Haushalt. Der kommunale Ordnungsdienst soll beauftrag werden, die Einhaltung des ruhenden Verkehrs im Umfeld der Marktstraße zu kontrollieren.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss berät die Drucksache gegen die Stimmen der FDP im Rat mit großer Mehrheit zustimmend vor.

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, dass auf der Marktstraße die Zufahrt von der Stöckmannstraße zur Goebenstraße mit versenkbaren Pollern geregelt wird (siehe Abbildung 6). An weiteren Knotenpunkten sollen Stilpfosten den Durchgangsverkehr auf der Marktstraße zwischen der Paul-Reusch-Straße und der Friedrich-Karl-Straße verhindern.

 

Hierfür entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 100.000 Euro für die versenkbaren Poller. Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 30.000 € für Stilpfosten und die erforderlichen Tiefbauarbeiten. Die Kosten für die Maßnahmen wurden nicht bei der Haushaltsanmeldung 2024 berücksichtigt.

 

Sofern sich durch etwaige Einsparungen, beispielsweise aufgrund von günstigeren Ausschreibungsergebnissen, oder durch notwendige Maßnahmenverschiebungen freies Investitionsbudget im Rahmen des Straßenbauprogrammes (Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen, Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) ergibt, kann/soll die Zufahrtsregelung noch im Haushaltsjahr 2024 umgesetzt werden. Andernfalls werden die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsaufstellungen für das Jahr 2025 angemeldet.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000063&TOLFDNR=1002914&selfaction=print