19.06.2024 - 12 Zufahrtsregelung auf der Marktstraße in Alt-Obe...

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Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, dass auf der Marktstraße die Zufahrt von der Stöckmannstraße zur Goebenstraße mit versenkbaren Pollern geregelt wird (siehe Abbildung 6). An weiteren Knotenpunkten sollen Stilpfosten den Durchgangsverkehr auf der Marktstraße zwischen der Paul-Reusch-Straße und der Friedrich-Karl-Straße verhindern.

 

Hierfür entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 100.000 Euro für die versenkbaren Poller. Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 30.000 € für Stilpfosten und die erforderlichen Tiefbauarbeiten. Die Kosten für die Maßnahmen wurden nicht bei der Haushaltsanmeldung 2024 berücksichtigt.

 

Sofern sich durch etwaige Einsparungen, beispielsweise aufgrund von günstigeren Ausschreibungsergebnissen, oder durch notwendige Maßnahmenverschiebungen freies Investitionsbudget im Rahmen des Straßenbauprogrammes (Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen, Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) ergibt, kann/soll die Zufahrtsregelung noch im Haushaltsjahr 2024 umgesetzt werden. Andernfalls werden die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsaufstellungen für das Jahr 2025 angemeldet.

 

 

 

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Beratung

Die SPD ist wohlwollend. Die Maßnahme funktioniert lt. Herrn Flore in Sterkrade gut und befindet es als Fazit, auch für Oberhausen – Mitte als gut.

Herr Bandel schließt sich der Meinung der SPD an. Die Maßnahme begründet sich in Beschwerden von Anwohnenden und Geschäftstreibenden. Die Poller fördern Vorteile für sämtliche Betroffene. Die CDU würde entsprechend ebenfalls zustimmen.

Der Umweltausschuss hat die Drucksache M/17/5430 zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage