19.06.2024 - 11 Integriertes Stadtentwicklungskonzept

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Beschlussvorschlag

  • Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt den aktuellen Sachstand des Stadtentwicklungsprozesses sowie das geplante weitere Vorgehen zur Kenntnis.
  • Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den Baustein „Vision, Leitziele und Schwerpunkte der Stadtentwicklung“ im Sinne des § 1 Abs (6) Nr. 11 BauGB.
  • Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung der Bausteine des Stadtentwicklungsprozesses.
  • Der Rat der Stadt Oberhausen mandatiert das „Themenjahrs Wohnen 2024/25“ und beauftragt den Bereich 4-5 mit der Durchführung.

 

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Beratung

Herr Bandel unterstützt das Stadtentwicklungskonzept. Hierfür wird eine moderne, personell gut ausgestattete Verwaltung und finanzielle Mittel benötigt. Er möchte hiermit allerdings keinen „Freifahrtschein“ kreiert sehen. Er bittet darum, dass über konkrete Maßnahmen im Bereich der Fußgängermobilität informiert wird und meldet Beratungsbedarf an.

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Beschluss

Die CDU und BOB melden Beratungsbedarf für TOP 11 an.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000062&TOLFDNR=1002893&selfaction=print