13.06.2024 - 5.2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Beschluss:
angehört
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Beschlussvorschlag

  • Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt den aktuellen Sachstand des Stadtentwicklungsprozesses sowie das geplante weitere Vorgehen zur Kenntnis.
  • Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den Baustein „Vision, Leitziele und Schwerpunkte der Stadtentwicklung“ im Sinne des § 1 Abs (6) Nr. 11 BauGB.
  • Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung der Bausteine des Stadtentwicklungsprozesses.
  • Der Rat der Stadt Oberhausen mandatiert das „Themenjahrs Wohnen 2024/25“ und beauftragt den Bereich 4-5 mit der Durchführung.

 

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Beratung

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht ohne Wortmeldung die Anhörung.

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Anlagen zur Vorlage