05.06.2024 - 3 Input zur geschlechterspezifischen Gewerkschaft...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gleichstellungsausschuss
- Datum:
- Mi., 05.06.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Frau Winnemund berichtet mittels Power-Point-Präsentation. Die Präsentation ist im Ratsinfromationssystem hinterlegt.
Die Vorsitzende bedankt sich für den Vortrag. Herr Stadtv. Tüzün bedankt sich ebenfalls für den Vortrag und hinterfragt, ob es Erhebungen zur Freiwilligkeit oder Unfreiwilligkeit der Teilzeitbeschäftigung von Frauen gibt. Frau Winnemund erläutert, dass Teilzeitbeschäftigte aus dem Manteltarifvertrag heraus einen Anspruch auf eine arbeitsvertragliche
Anpassung der Regelarbeitszeit haben, wenn über einen Zeitraum von 17 Wochen durchgehend mehr als 20 % der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit gearbeitet wird. Dieser Anspruch besteht jedoch nur bei einem zusammenhängenden Zeitraum von 17 Wochen und findet daher in der Praxis selten Anwendung. Sie nimmt die Anregung gerne mit, künftig eine Befragung zur Freiwilligkeit bei Teilzeitbeschäftigten zu initiieren. Herr Stadtv. Tüzün vermutet, dass viele Beschäftigte freiwillig in der Teilzeitbeschäftigung verbleiben. Frau Stadtv. Opitz bedankt sich ebenfalls für den Bericht und freut sich besonders darüber, mit welchem Einsatz und Engagement Frau Winnemund für diese wichtigen Frauenthemen eintritt. Auch Frau Stadtv. Salwik schließt sich den Ausführungen von Frau Stadtv. Opitz an und fragt, ob es Auswertungen über den Umfang der Teilzeitbeschäftigung gibt. Der Umfang der Teilzeitbeschäftigung sei schwer auszuwerten, daher liegen Frau Winnemund keine Zahlen vor. Herr Stadtv. Bischoff sieht ein weiteres Problem in der Gesetzgebung zur Lohnsteuer. Ohne ein geschlechtergerechtes Steuersystem in Deutschland sei es für Unternehmen sehr schwer, Frauen zu einer Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit zu motivieren. Herr Güldenzopf berichtet von einer Erhebung des Bundesamtes für Statisktik über die unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung. Demnach sind ca. 6% der Beschäftigten unfreiwillig in Teilzeit beschäftigt. Es sei noch ein weiter Weg zur vollständigen Durchberechung der unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung, so Herr Güldenzopf.
Anlagen
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(wie Dokument)
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