01.07.2024 - 21 4. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Sitzung:
-
23. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 01.07.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bürgerservice und öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Simone Knura
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz weist darauf hin, dass diese und alle weiteren Verordnungen über das beantragte Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 im Umweltausschuss ohne Votum vorberaten worden sind.
Es folgt ein Wortbeitrag von Stadtv. Karacelik, bevor OB Schranz zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag aufruft.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und der Gruppe BOB im Rat – folgenden Beschluss:
“Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „4. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2024“.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,6 kB
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