01.07.2024 - 20 Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz merkt an, dass die Drucksache B/17/5388 im Schulausschuss und im HFA einstimmig zustimmend vorberaten worden ist. Nach einem Wortbeitrag von Stadtv. Hoff lässt OB Schranz über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

“1.  Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Beschulung Oberhausener Kinder am Standort Moltkeschule in Dinslaken. Die als Anlage beigefügte Fassung der Vereinbarung sowie eine schriftliche Zusicherung der Stadt Dinslaken, dass etwaige akquirierte Fördergelder die Belastungen der Stadt Oberhausen anteilig verringern, sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die zeitgleiche Aufhebung der bisher geltenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Beschulung Oberhausener Kinder vom 22.01.2007.”

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000051&TOLFDNR=1003523&selfaction=print