01.07.2024 - 18 Berufung der Stadtschulpflegschaft in den Schul...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Im Schulausschuss ist die Drucksache einstimmig zustimmend vorberaten worden, teilt OB Schranz mit.

Stadtv. Kempkes beantragt eine getrennte Abstimmung über die drei Beschlussvorschläge in der Drucksache B/17/5375. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt folgende Ziffer 1. der Drucksache B/17/5375 zur Kenntnis:

 

“1.  Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Bitte der Stadtschulpflegschaft Oberhausen (SSP OB) zur Aufnahme einer durch sie benannten Vertretung im Sinne des § 85 Abs. 2 i. V. m. § 72 Abs. 4 SchulG NRW zur ständigen Beratung im Schulausschuss zur Kenntnis.“

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

“2.  Der Rat der Stadt beruft für die restliche Dauer der Wahlperiode 2020 – 2025

 

Frau Daniela Heimann

 

als Vertreterin der SSP OB zum beratenden Mitglied gem. § 85 Abs. 2 SchulG NRW“

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss:

 

“3.  Der Rat der Stadt beruft für die restliche Dauer der Wahlperiode 2020 – 2025

 

Herrn Martin Bechberger

 

als Vertreter der SSP OB zum stellvertretenden beratenden Mitglied in den Schulausschuss der Stadt Oberhausen.“

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000051&TOLFDNR=1003521&selfaction=print