01.07.2024 - 8 Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz ruft die Verwaltungsdrucksache mit der Nr. B/17/5302 zum integrierten Stadtentwicklungskonzept zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksachen-Nr. A/17/5477/Änderungsantrag der Gruppe FDP im Rat auf.

Er weist darauf hin, dass die Verwaltungsvorlage in den Bezirksvertretungen in Osterfeld, Sterkrade und Alt-Oberhausen angehört sowie im Sozialausschuss, im Gleichstellungsausschuss, im Kulturausschuss, im Sportausschuss, im Schulausschuss sowie im Umweltausschuss ohne Votum vorberaten worden ist.

Im Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss ist die Verwaltungsvorlage hingegen einstimmig zustimmend, im Jugendhilfeausschuss mit Mehrheit, gegen die Stimme der Fraktion DIE GRÜNEN und der AfD-Fraktion und sowie bei Enthaltung eines Mitglieds der LINKE.LISTE-Fraktion und eines Vertreters der Träger der freien Jugendhilfe zustimmend vorberaten worden.

Im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss und im HFA ist die Drucksache mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat zustimmend vorberaten worden.

Der Änderungsantrag der Gruppe FDP im Rat (Drucksachen-Nr. A/17/5477) lag erstmals zur Vorberatung im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss und danach im HFA vor. In beiden Ausschüssen wurde dieser ablehnend vorberaten.

Stadtv. Hoff begründet den Änderungsantrag für die Gruppe FDP im Rat. Es folgen Wortbeiträge von Stadtv. Karacelik, Stadtv. Dobnik und Stadtv. Hoff, bevor OB Schranz zuerst über den Änderungsantrag der Gruppe FDP im Rat und anschließend über die Vorlage der Verwaltung abstimmen lässt. Die Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt hinterlegt.

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit Mehrheit – gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat – folgende Beschlüsse:

 

  • “Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt den aktuellen Sachstand des Stadtentwicklungsprozes-ses sowie das geplante weitere Vorgehen zur Kenntnis.
  • Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den Baustein „Vision, Leitziele und Schwerpunkte der Stadtentwicklung“ im Sinne des § 1 Abs (6) Nr. 11 BauGB.
  • Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung der Bausteine des Stadtentwicklungsprozesses.
  • Der Rat der Stadt Oberhausen mandatiert das „Themenjahrs Wohnen 2024/25“ und beauftragt den Bereich 4-5 mit der Durchführung.”

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage