25.04.2024 - 3.2 Stadtschulpflegschaft
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
23. Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Beigeordneter Schmidt führt aus, dass die Berufung der Stadtschulpflegschaft als ständiges Mitglied mit beratender Stimme seitens der Verwaltung rechtlich geprüft wurde und eine Berufung während der laufenden Wahlperiode kein Problem darstellt. Für die Berufung in den Schulausschuss wird ein Ratsbeschluss benötigt, der in den nächsten Gremienlauf aufgenommen wird. Herr Schmidt ergänzt, dass aktuell ein guter Kontakt mit der Stadtschulpflegschaft seitens der Schulverwaltung besteht und alle Informationen weitergegeben werden.
Herr Hoff (FDP) fragt, warum die Berufung nicht im aktuellen Gremienlauf erfolgen könne.
Die rechtliche Prüfung konnte erst am Tag des Schulausschusses abgeschlossen werden, so dass eine Vorlagenerstellung nicht mehr möglich war. Die Stadtschulpflegschaft kann jederzeit als Gast an den Sitzungen teilnehmen, so Herr Schmidt. Über diese Möglichkeit wurde die Stadtschulpflegschaft entsprechend informiert.
