23.04.2024 - 2.2 Revierpark Vonderort - Aktueller Sachstand

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Beratung

Herr Beigeordneter Schmidt informiert rückblickend, dass sich die Sportverwaltung entsprechend des Ratsbeschlusses vom 25.09.2023, Drucksachen-Nr. B/17/3925-01, am Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ beteiligt hat. Mit dem Projekt „Sanierung der Turnhalle an der Ripsdörnestraße“ stand man seinerzeit in Konkurrenz mit zwei weiteren Projekten, Solebad Revierpark Vonderort und Kulturverwaltung.

 

Den Zuschlag, so Herr Beigeordneter Schmidt weiter, hat der Revierpark Vonderort mit einer Fördersumme von 6 Mio. EUR erhalten. Für die Sanierung des dortigen Solebads seien Investitionen in Höhe von 18,41 Mio. EUR geplant. Von den Gesellschaftern wäre der Eigenanteil entsprechend ihrer Anteile - Regionalverband Ruhr (RVR) 50 %, Stadt Oberhausen 30 %, Stadt Bottrop 20 % - einzubringen. Auf die Stadt Oberhausen würden 3,7 Mio. EUR (netto) entfallen.

 

Herr Beigeordneter Schmidt schlägt vor, den Geschäftsführer der Freizeitmetropole Ruhr (FMR), Herrn Jürgen Hecht, für die kommende Sitzung des Sportausschusses am 11.06.2024 einzuladen. Herr Hecht könne dann zur Sanierungsmaßnahme des Solebads den aktuellen Sachstand vorstellen. Dieser Vorschlag findet im Plenum Anklang.


 

Auf Nachfrage von Herrn Bürgermeister Nakot, ob der RVR als größter Gesellschafter des Revierparks Vonderort bereit sei, im Millionenbereich zu investieren, entgegnet Herr Beigeordneter Schmidt, dass man nach einer ersten Kontaktaufnahme mit dem RVR positiv gestimmt sei. Ein Ergebnis aus der Aufsichtsratssitzung läge zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.

 

Herr Stadtverordneter Kempkes fügt an, dass die Fördermittel des Bundes an Bedingungen geknüpft seien. Er fragt, was passieren würde, wenn sich einer der Gesellschafter nicht beteiligen sollte. Herr Beigeordneter Schmidt erwidert, dass zwischen dem RVR sowie den Städte Oberhausen und Bottrop im Hinblick auf die zu leistenden Eigenanteile Einigkeit bestehe. Diese seien schließlich an die bewilligte Fördersumme gekoppelt.

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