13.05.2024 - 22.5 Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 2 der Geschäfts...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft den Antrag der CDU-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/5146 zur ge-meinsamen Beratung mit den Änderungsanträgen der AfD-Fraktion (Drucksachen-Nr. A/17/5271) und der SPD-Fraktion (Drucksachen-Nr. A/17/ 5146-01) auf.

Er macht darauf aufmerksam, dass der Antrag der CDU-Fraktion im Umweltausschuss ohne Votum vorberaten worden ist.

Nachdem Frau Stadtv. Stehr für die CDU-Fraktion, Stadtv. Noldus für die AfD-Fraktion und Frau Stadtv. Bongers für die SPD-Fraktion den Antrag bzw. Änderungsantrag begründet haben, nehmen Stadtv. Axt, Stadtv. Hoff, Frau Stadtv. Stehr, Frau Stadtv. Bongers, Stadtv. Noldus, BM Flore und Frau Stadtv. Opitz an der folgenden Diskussion teil. Am Schluss der Debatte hält OB Schranz mit dem Einverständnis der antragstellenden CDU-Fraktion als Ergebnis fest, den Beschlussvorschlag in der Drucksache A/17/5146 zu modifizieren. Damit erledigen sich die beiden Änderungsanträge der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion und OB Schranz beginnt mit dem Abstimmungsprozess. Nachdem die Abstimmung über den geänderten Antrag der CDU-Fraktion erfolgt ist, lässt OB Schranz auf Wunsch des Antragstellers ebenfalls über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion (Drucksachen-Nr. A/17/5271) abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP hinterlegt.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion – folgende geänderte Beschlüsse:

 

Die Verwaltung wird gebeten,die objektive und subjektive Sicherheit im Stadtgebiet zu erhöhen, indem sie erneut mit der Polizei in einen Dialog darüber eintritt,

  1. an welchen Stellen auf Oberhausener Stadtgebiet der Einsatz optisch-technischer Mittel gemäß § 15 a Polizeigesetz NRW, wie zum Beispiel Videobeobachtung und –aufzeichnung und weiterer Maßnahmen, hilfreich und sinnvoll sind und
  2. die Installation einer Videobeobachtung am Bahnhofsvorplatz zu prüfen.

Das Ergebnis ist den zuständigen Gremien kurzfristig vorzulegen.

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