13.05.2024 - 6 Wissenschaftscampus NRW gGmbH (WICA); hier: Ent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass der Rat der Stadt zunächst die Bildung eines Kuratoriums beschließen muss, bevor er über die Berufung der vorgeschlagenen Institutionen und die Bestellung von vier Personen in das Kuratorium entscheidet.

Erst danach stimmt er über die eingereichten Personenvorschläge ab, von denen eine Person die Stadt Oberhausen nach § 113 Abs. 2 GO NRW in dem Kuratorium der Wissenschaftscampus NRW gGmbH vertreten wird.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. „Der Rat der Stadt beschließt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, auf der Grundlage des § 9 des Gesellschaftsvertrages ein Kuratorium zu bilden und folgende Institutionen in das Kuratorium zu berufen:

 

  •    Stadt Oberhausen
  •    Universität Duisburg-Essen
  •    Deutscher Hochschulverband
  •    Center for Advanced Internet Studies (CAIS)
  •    Wuppertal Institut
  •    Hochschule Rhein-Waal
  •    Fraunhofer Umsicht
  •    Westfälische Hochschule
  •    Hochschule Ruhr-West
  1. Der Rat der Stadt beschließt, dass dem Kuratorium vier Personen angehören.

 

OB Schranz informiert den Rat der Stadt darüber, dass ihm zur Wahl der drei Personen von den Fraktionen folgende Vorschläge vorliegen:

Die CDU-Fraktion schlägt Frau Stehr vor, die SPD-Fraktion schlägt Frau Bongers und die Fraktion DIE GRÜNEN schlägt Frau Opitz vor. Als Vertreter nach § 113 GO NRW wird OB Schranz zu dem Kuratorium gehören. Stadtv. Kempkes schlägt Herrn Noldus vor und beantragt, geheim abzustimmen. In Anwendung des § 50 Abs. 2 GO NRW werden Wahlen durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen, wenn ein Ratsmitglied widerspricht. Das ist vorliegend der Fall. Entsprechende Stimmzettel sind vorbereitet.

 

Auszählkommission

OB Schranz bittet die Fraktionen und Gruppen jeweils eine/einen Stadtverordnete(n) zur Beaufsichtigung des Wahlvorgangs, der Austeilung der Wahlzettel und der Ermittlung des Ergebnisses zu benennen. Vorgeschlagen werden: Herr Benter, Herr Brodrick, Herr Dobnik, Herr Mumm, Frau Marx, Herr Bletgen und Herr Bruckhoff.

Es stehen vier Wahlkabinen zur Verfügung. Die Wahlkommission begibt sich zu den Wahlkabinen und hält die Stimmzettel bereit.

 

 

Eröffnung der Wahlhandlung

OB Schranz eröffnet die Wahlhandlung und ruft die an der Abstimmung teilnehmenden Stadtverordneten der Fraktionen und Gruppen einzeln in alphabetischer Reihenfolge namentlich auf. Nachdem er unwidersprochen festgestellt hat, dass jedes Ratsmitglied einschließlich des stimmberechtigten Oberbürgermeisters von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat, schließt er die Wahlhandlung und bittet um Auszählung der Stimmen. Zu diesem Zweck unterbricht er die Ratssitzung um 15:30 Uhr.

Um 15:37 Uhr eröffnet er die Ratssitzung wieder und teilt das Ergebnis der Auszählung mit. Von den insgesamt 54 abgegebenen Stimme waren zwei ungültig, sodass 52 gültige Stimmen zu berücksichtigen sind.

Von den 52 gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion 20 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion 19 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN neun Stimmen und auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion vier Stimmen.

Nach diesem Wahlergebnis erhalten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE GRÜNEN die Möglichkeit, die jeweils vorgeschlagene Person in das Kuratorium zu entsenden.“

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt folgende Personen in das Kuratorium der Wissenschaftscampus NRW gGmbH:

  1. „Der Rat der Stadt entsendet – unter Beteiligung des Oberbürgermeisters – mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt

 

  1. Frau Simone-Tatjana Stehr
  2. Frau Sonja Bongers
  3. Frau Stefanie Opitz

 

als Vertreterinnen der Stadt in das Kuratorium der Wissenschaftscampus

NRW gGmbH.“

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

“Der Rat der Stadt entsendet mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt

Herrn Oberbürgermeister Schranz
(als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW))

als Vertreter der Stadt in das Kuratorium der Wissenschaftscampus NRW gGmbH.“