13.05.2024 - 20.1 Bebauungsplan Nr. 755 - Biefangstraße (zwischen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz gibt bekannt, dass die Bezirksvertretung Sterkrade die Anhörung vollzogen und der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Drucksache B/17/5028 mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion zustimmend vorberaten hat.

Auf der Grundlage des Wortbeitrags von Stadtv. Real merkt Beig. Dr. Palotz an, dass die Verwaltung den Bauträger sensibilisieren wird, die potentiellen Käufer auf beachtenswerte Konsequenzen im Hinblick auf mögliche Starkregenereignisse aufmerksam zu machen.

Es folgt ein weiterer Wortbeitrag durch Stadtv. Karacelik, bevor OB Schranz über die Vorlage der Verwaltung abstimmen lässt.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion – folgende Beschlüsse:

 

  1. “Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung

 

  1. den Stellungnahmen zu IV.A 5 sowie IV.B 5 zu folgen,

 

  1. der Stellungnahme zu IV.A 8 zu folgen,

 

  1. die Stellungnahme zu IV.A 4 zurückzuweisen und

 

  1. die Stellungnahmen zu IV.A 1, 2, 3, 6, 7, 9 und 10 sowie IV.B 1, 2, 3, 4, 6 und 7 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Gesetzliche Grundlage:  § 3 Abs. 2, § 2 Abs. 3 und § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394).

 

2. Der Rat der Stadt beschließt ferner:

 

  1. den Bebauungsplan Nr. 755 - Biefangstraße (zwischen Kleine Biefangstraße und Roßbachstraße) - in der Fassung vom 18.03.2024 als Satzung;

 

Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW., S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW.
S. 490).

 

  1. die dem Bebauungsplan Nr. 755 beigefügte Begründung in der Fassung vom 18.03.2024 als Entscheidungsbegründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394).”

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Anlagen zur Vorlage